1.
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Definition
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Im Folgenden wird verstanden unter:
- Pine-apple: Pine-apple bv
- der Abnehmer: jede natürliche oder juristische Person, die von Pine-apple Sachen erwerben möchte oder erwirbt oder einen Vertrag anderer Art mit Pine-apple schließt oder schließen möchte.
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2.
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Anwendbarkeit
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2.1
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mündlichen oder schriftlichen Angebote sowie für alle Verträge und Lieferungen von Pine-apple, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
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2.2
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Der Abnehmer akzeptiert diese Bedingungen, indem er ein von Pine-apple vorgelegtes Angebot akzeptiert oder eine Bestellung bei Pine-apple aufgibt.
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2.3
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Vereinbarte Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur für die im entsprechenden Vertrag genannten Fälle, wenn die Abweichungen nicht in einem folgenden Vertrag nochmals schriftlich bestätigt werden.
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3.
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Vertragsabschluss
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3.1
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Angebote an den Abnehmer dienen ausschließlich zur Information des Abnehmers und stellen kein verbindliches Angebot von Pine-apple dar.
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3.2
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Angebote gelten, solange der Vorrat reicht. Eventuelle Preisänderungen vorbehalten.
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3.3
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Eine aufgegebene Bestellung gilt als unwiderrufliches Angebot des Abnehmers. Pine-apple ist erst ab Annahme der Bestellung daran gebunden. Im Sinne der Exklusivität, des Schutzes und der Produkt- und Qualitätsüberwachung behält sich Pine-apple das Recht vor, diese Bestellung zu ändern oder abzulehnen.
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4.
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Preise
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Pine-apple behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise ohne vorherige Kenntnisgabe zu erhöhen, falls nach Zustandekommen des Vertrags und vor der Lieferung für Pine-apple eine Kostensteigerung aufgrund von Änderungen der Einkaufspreise, Tarife, Rechte, Versicherungsprämien, Abgaben, Steuern oder Wechselkurse aufgetreten ist. Der Abnehmer wird von der Preissteigerung in Kenntnis gesetzt und kann den Vertrag innerhalb von zehn Tagen nach Versand der Mitteilung über die Preiserhöhung außergerichtlich kündigen.
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5.
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Lieferung
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5.1
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Die Lieferung der bestellten Sachen erfolgt durch Abgabe der Sachen an der vom Abnehmer angegebenen Lieferadresse. Mit der Lieferung geht die Gefahr auf den Abnehmer über.
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5.2
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Bei einer Rechnungssumme von 800,- € oder mehr erfolgt die Lieferung innerhalb der Niederlande frei Haus an die vom Abnehmer angegebene Lieferadresse.
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5.3
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Bei einer Rechnungssumme unter 800,- € werden die Transportkosten von Pine-apple in Rechnung gestellt.
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5.4
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Bei der Lieferung außerhalb der Niederlande werden die Transportkosten immer in Rechnung gestellt.
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5.5
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Der Liefertermin wird von Pine-apple immer als Richtwert angegeben und ist nicht verbindlich. Eine Überschreitung der Lieferfrist setzt Pine-apple nicht in Verzug nach Art. 6.83 B.W.
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6.
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Zahlungen
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6.1
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Die Zahlung des Kaufpreises der gelieferten Sachen wird nach Lieferung gemäß Art. 5.1 fällig und hat ohne jeglichen Schuldvergleich direkt nach Abgabe zu erfolgen.
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6.2
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Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Pine-apple für die Einforderung der ihr geschuldeten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des säumigen Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des Rechnungsbetrags oder des nicht pünktlich gezahlten Teils des Rechnungsbetrags, wenn die tatsächlichen Kosten nicht höher sind.
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7.
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Eigentumsvorbehalt
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Das Eigentum der zu liefernden Sachen geht ungeachtet der Lieferung erst dann auf den Abnehmer über, wenn er allen aufgrund dieses oder ähnlicher Verträge entstandenen Verpflichtungen gegenüber Pine-apple nachgekommen ist.
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8.
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Pflichtverletzung/Höhere Gewalt
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Im Falle höherer Gewalt ist Pine-apple berechtigt, nach eigenem Ermessen die Vertragserfüllung ganz oder teilweise auszusetzen, den Vertrag außergerichtlich ganz oder teilweise als aufgelöst zu betrachten oder die Bestellung zu stornieren, ohne dass Anspruch auf Schadensersatz beim Abnehmer entsteht.
Unter höherer Gewalt wird jeder vom Willen von Pine-apple unabhängige Umstand verstanden, der die Vertragserfüllung vorübergehend oder andauernd verhindert oder durch den die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von Pine-apple nicht mehr vernünftigerweise eingefordert werden können. Zu solchen Umständen zählen unter anderem Krieg, Kriegsgefahr, Mobilisierung, Aufstand, Feuer, Sturm, Blitz, Überschwemmungen, Blockaden, Streik, Stagnation oder Schwierigkeiten in der Produktion der von Pine-apple zu liefernden Sachen oder beim von Dritten durchgeführten Transport, behördliche Maßnahmen wie Beschlagnahmung, Verweigerung von Genehmigungen, Ein- und Ausfuhrverbote.
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9.
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Reklamationen
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9.1
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Eventuelle Reklamationen von Mängeln an den von Pine-apple gelieferten Sachen müssen unter genauer Beschreibung der Art und des Grundes der Reklamation, spätestens acht Tage nach Lieferung Pine-apple schriftlich mitgeteilt werden.
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9.2
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Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb oben genannter Frist festgestellt werden konnten, müssen unverzüglich nachdem der Abnehmer den Mangel bemerkt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen Pine-apple gemeldet werden.
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9.3
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Nach Ablauf oben genannter Fristen hat der Abnehmer die gelieferte Ware als frei von Mängeln angenommen. Reklamationen brauchen dann von Pine-apple nicht mehr bearbeitet zu werden.
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10.
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Rücksendungen
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10.1
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Rücksendungen werden ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit Pine-apple akzeptiert.
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10.2
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Die Annahme von Rücksendungen durch oder im Namen von Pine-apple stellt weder eine Anerkennung von Mängeln an den gelieferten Sachen noch eine Haftungsanerkennung dar.
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10.3
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Zu Unrecht zurückgesandte Sachen bleiben in Gewahrsam des Abnehmers, der weiterhin die Sachgefahr trägt: eventuelle Versand- und Lagerungskosten gehen zu seinen Lasten.
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11.
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Haftung
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11.2
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Pine-apple übernimmt keine Haftung für Mängel, die der Abnehmer, der Transporteur oder Dritte an den gelieferten Sachen verschuldet oder zu denen sie beigetragen haben und für die sie daher verantwortlich sind.
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11.3
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In anderen Fällen ist Pine-apple ausschließlich für einen dem Abnehmer entstandenen Schaden haftbar, wenn der Abnehmer nachweist, dass der Schaden auf ein Verschulden von Pine-apple, seiner Mitarbeiter, Angestellten oder Vertreter zurückzuführen ist. Der Haftungsumfang für den dem Abnehmer entstandenen Schaden beschränkt sich in diesen Fällen auf die Kaufsumme.
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12.
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Anwendbares Recht:
Gerichtsstand
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12.1
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Die Verträge zwischen Pine-apple und seinen Abnehmern unterliegen niederländischem Recht.
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12.2
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Unter Berücksichtigung von Art. 100 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering werden alle Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit einem zwischen Pine-apple und seinen Abnehmern geschlossenen Vertrag ausschließlich vom zuständigen Gericht in Haarlem verhandelt, wobei Pine-apple das Recht behält jegliche Streitigkeit bei einem zuständigen Gericht am Wohnort des Abnehmers anhängig zu machen.
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